Zutritt zu geschlossenen Räumen nur mit 3G

Corona hat uns immer noch im Griff und der SV Hemmingstedt setzt sich aktiv mit der Bekämpfung der Pandemie und den Folgen auseinander.

Ab Montag, 13.09.2021 gilt für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Sporthallen, Sporträume, Umkleiden am Sportplatz) die 3G-Regel. Der Zutritt zu den Räumen wird ausschließlich Personen gewährt, die geimpftgenesen oder getestet sind. Dies betrifft Trainer, Betreuer, Sportler, Eltern, Zuschauer, Funktionäre, etc. Die 3G-Regel gilt unabhängig von der Entwicklung des Inzidenzwerts oder Warnstufen.

Um Zutritt zu den Sportstätten zu erhalten, ist der Impf-, Genesenen– oder ein Test-Nachweis erforderlich. Um das Prozedere zu erleichtern, erfassen die Übungsleiter das Datum der letzten Schutzimpfung oder des Genesenen-Nachweises auf freiwilliger Basis.

Als Tests werden anerkannt der PCR-Test (48 Stunden gültig) und ein PoC-Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig). Ein Selbsttest (unter Aufsicht) wird aus organisatorischen Gründen nicht angeboten und akzeptiert. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 11.10.2021 die kostenlosen Bürgertests wegfallen. Deshalb empfehlen wir dringend sich impfen zu lassen!

Die 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche, die in der Schule getestet werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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