Alle Informationen zum Trainings- und Spielbetrieb Fußball

Stadion

Trainingsplatz SZ

Sportplatz Schule



Information für Gastmannschaften

am Sportzentrum

v  Anreise erst max. 60 Min vor Spielbeginn

v  Die Eingaben im DFBnet sind vorzugsweise schon eingegeben und werden mit dem eigenen Smartphone weiter bearbeitet. Sollte dieses nicht möglich sein, bitten wir um Vorabinfo

v  Vom Parkplatz aus ist der Zugang für die Trainer, Spieler, Betreuer, die im Spielberichtsbogen erfasst werden auf der rechten Seite des Sportzentrums

v  Der Zugang zur Kabine 4 erfolgt über die vordere Treppe und dem 2. Eingang

v  Im Innenbereich auf den Gängen und Kabinen ist das Tragen einer Mund-Nase-Maske Pflicht

v  In den Kabinen dürfen sich nur 5 Personen gleichzeitig aufhalten, in den Duschen nur 2 Personen

v  Für Schiedsrichter ist Kabine 3 vorgesehen, beide Kabinen haben den gleichen Duschraum, den Schiedsrichtern ist der Vortritt zu lassen

v  Da keine Lüftungsmöglichkeit in den Kabinen und Duschen besteht, ist der Aufenthalt dort sehr kurz zu halten

v  Der Platz für Trainer, Auswechselspieler der Gäste befindet sich unten links am Spielfeldrand und ist nicht überdacht.

v  Außerhalb des Spielfeldes und in den Kabinen ist der Mindestabstand 1,5 m einzuhalten, dieses gilt auch zur gegnerischen Mannschaft

Information für Schiedsrichter

v  Vom Parkplatz aus ist der Zugang für         Schiedsrichter auf der rechten Seite           des Sportzentrums

v  Der Zugang zur Kabine 3 erfolgt über die vordere Treppe und dem 2. Eingang

v  Im Innenbereich auf den Gängen und Kabinen ist das Tragen einer Mund-Nase-Maske Pflicht

v  In den Kabinen dürfen sich nur 5 Personen gleichzeitig aufhalten, in den Duschen nur 2 Personen

v    Die Kabinen haben den gleichen Duschraum, den Schiedsrichtern sollte der Vortritt gelassen werden

v  Da keine Lüftungsmöglichkeit in den Kabinen und Duschen besteht, ist der Aufenthalt dort sehr kurz zu halten

v  Außerhalb des Spielfeldes und in den Kabinen ist der Mindestabstand 1,5 m einzuhalten, dieses gilt auch zu den Mannschaften.

v  Die Eingaben im DFBnet  sollten mit dem eigenen Smartphone bearbeitet werden. Sollte dieses nicht möglich sein, bitten wir um Vorabinfo.

Information für Zuschauer

Unsere Sportplätze lassen nur eine bestimmte Anzahl an Zuschauer zu.

 

Sportzentrum Stadion:     150 Zuschauer

Sportzentrum Nebenplatz:  60 Zuschauer

Sportplatz an der Schule:  100 Zuschauer

Kleiner Platz Jugend G, F, E 40 Zuschauer

 

Bei Erreichung der Höchstgrenze muss der Zutritt verweigert wird.

 

v  Alle Zuschauer müssen sich auf einem Erhebungsblatt der Kontaktdaten, das am Eingang ausgehändigt wird, registrieren. Hierfür sollte bitte jeder seinen eigenen Stift mitbringen.

v  Im Bereich der Registrierung/Kasse ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, ebenfalls vor Betreten der Toilettenräume. 

v  In den zugewiesenen Zuschauerbereichen ist unbedingt auf einen Abstand von 1,5 m zu achten, dieses gilt auch für Kinder und Jugendliche.

v  Es muss teilweise mit eingeschränkter Sicht zum Spielfeld gerechnet werden

v  Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten.

 

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Erhebungsbogen Kontaktdaten für Zuschauer
Dieses Blatt ist bei Betreten des Geländes ausgefüllt abzugeben.
Erhebung Kontaktdaten.pdf
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Hygienekonzepte Sportplätze

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Hygienekonzept Sportplätze am Sportzentrum
Hygienekonzept_SVH.pdf
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Hygienekonzept Sportplätze an der Schule
Hygienekonzept_SVH_Sportplatz Schule.pdf
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Sonstige Dokumente

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Erhebung Kontaktdaten für Zuschauer
Erhebung Kontaktdaten.pdf
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FAQ Datenschutz Kontakterhebung
FAQ_Datenschutz_Kontakterhebung.pdf
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Diese Verpflichtung ist einmalig vor Aufnahme des Sports von jedem Sportler zu unterschreiben und beim Trainer abzugeben.
Verpflichtung_Sportler.pdf
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Link zum Konzept zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs im Fußball

 

Die Gesamtverordnung des Landes Schleswig-Holstein (Lesefassung mit den ab 10.8.2020 geltenden Änderungen) finden Sie unter folgendem Link:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

 

Hier finden Sie auch die aktuellen FAQs der Landesregierung zur geltenden Verordnung.