Kein Fußball auf den Sportplätzen ohne Trainer!!!

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit einer neuen Corona-Verordnung, die vom 4. Mai 2020 bis zum 17. Mai 2020 gilt, die Voraussetzungen für einen schrittweisen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Schleswig-Holstein geschaffen. Grundsätzlich bleiben zwar öffentliche und private Sportanlagen weiterhin geschlossen. Allerdings können sie für den Sport- und Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport zur Ausübung im Freien unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

 

Es können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren, keine Kopfbälle, kein Zweikampf, kein Abschlagen etc
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

In den letzten Tagen ist es mehrfach vorgekommen, dass Fußballer auf dem gemeindeeigenen Trainingsplatz am Sportzentrum Fußball spielen. Es wurde hierbei  mehrfach beobachtet, dass die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten wurden. Diese Art des Freizeitsports ist nicht zulässig und das Treffen auf dem Sportplatz zum Bolzen fällt unter das bekannte Kontaktverbot, das weiterhin bis zum 05.06.20 gültig ist und somit auch eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen kann.

 

Wir appellieren nochmal eindringlich an alle Eltern, ihre Kinder zu informieren, sowie an alle anderen, die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein zu beachten.

 

 

Wir vom SVH erarbeiten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde derzeit ein Konzept, wie wir den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können. Sobald alles abgestimmt ist, werden die jeweiligen Trainer mit euch Kontakt aufnehmen.

 

Solange bitten wir um eure Geduld.