Um die Leistungen für das Deutsche Sportabzeichen abnehmen zu können ist der Besitz eines gültigen Prüferausweises Voraussetzung.
Eine Prüfberechtigung kann für folgende Personen erteilt werden:
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Absolventen, die einen Prüferlehrgang für das Deutsche Sportabzeichen erfolgreich abgeschlossen haben
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Übungsleiter C Breitensport (mit dem Profil Breitensport), Trainer C (mit Profil Leichtathletik, Schwimmen, Radfahren oder Gerätturnen), Kampfrichter (Leichtathletik oder
Gerätturnen) mit Vorlage der gültigen Lizenz
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Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfen mit Vorlage mit Vorlage des Ausbildungsnachweises
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Studierte Sportlehrkräfte und Sportwissenschaftler mit Vorlage einerBestätigung des Studium Abschlusses (bei Sportlehrer mindestens 1. Staatsexamen)
- Physiotherapeuten mit Vorlage einer Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung zum Physiotherapeuten
Zur Beantragung einer Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen benötigen man das "Antragsformular Prüferausweis für das Deutsche Sportabzeichen" sowie eine Kopie Ihrer Lizenz bzw. Ihres
Qualifikationsnachweises.
Sportabzeichenprüfer müssen mindestens 16 Jahre alt und Mitglied in einem Sportverein sein.
Nähere Infos auf unserer Homepage unter Sportangebote/Sportabzeichen oder unter
https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/deutsches-sportabzeichen/infos-fuer-pruefer-innen/